SRH Fernhochschule - The Mobile University

Wissenswertes rund ums Studium

Sie sind einzigartig. Ihr Studium bei uns auch.

Wissenswertes

Verlängerung Ihrer Studienzeit

Sie Schaffen das Studienende nicht innerhalb der Regelstudienzeit? Keine Sorge! Nach Ablauf Ihrer Regelstudienzeit beginnt Ihre kostenfreie Betreuungszeit, sodass Ihr Studium automatisch und wie gewohnt weiterläuft. Sollten Sie das Studium nach der doppelten Regelzeit nicht abschließen können, würden Verwaltungsgebühren anfallen.  

Urlaubssemester

Im Verlauf Ihrer gesamten Studienzeit haben Sie die Möglichkeit, zwei Urlaubssemester, mit einer Laufzeit von je sechs Monaten, zu beantragen. Während des Urlaubssemesters ruhen alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Fernstudienvertrag. Dies bedeutet: Es dürfen, außer Wiederholungsprüfungen, keine Prüfungen abgelegt, Modulbuchungen durchgeführt und Begleitveranstaltungen besucht werden. Auch fallen in dieser Zeit keine Studiengebühren an.

Finanzierung

Ihre Studiengebühren werden per Lastschriftverfahren immer zum Monatsersten eingezogen.
Bei Fragen rund um Ihre Zahlungen für das Studium dürfen Sie sich gerne an finance@mobile-university.de wenden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Studiums? Auch dafür haben wir einige Angebote, über die wir Sie gerne informieren: 

  • Ihren Antrag auf BAföG bearbeitet das Studierendenwerk in Ulm.
  • Finanzierung über ein Kreditinstitut
  • Stipendien der SRH Fernhochschule (Bewerbung vor Studienbeginn) oder anderer Organisationen
Ratenzahlungs- bzw. Stundungsvereinbarung

Falls die zuvor genannten Optionen nicht umsetzbar sind oder bereits fällige Gebühren nicht bezahlt wurden, kommen Sie bitte auf uns zu – je nach Situation kann eine individuelle Ratenzahlungs- bzw. Stundungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Steuerliche Absetzbarkeit
Generell können Studiengebühren von der Steuer abgesetzt werden, jedoch hängt dies von Ihrer ganz persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Bearbeiter im für Sie zuständigen Finanzamt bzw. einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater in Verbindung.

SRH Sozialgarantie

Bei besonderen Umständen (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflege eines Angehörigen, Geburt eines Kindes) können Sie sich auf die SRH Sozialgarantie verlassen. Damit können bis zu sechs Monatsraten auf einen späteren Fälligkeitszeitpunkt verschoben werden, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihr Studium hat.

Aller Anfang ist schwer ...

Was sind ECTS? Was ist ein Curriculum? Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Hochschulbereich, um Ihnen den Einstieg in Ihr Fernstudium zu erleichtern.